Künstlersozialkasse zwingt Unternehmen zur Kasse
Köln,
04.08.2006 13:08 Uhr (k.olbrisch)
In den letzten Monaten bekamen immer mehr Kommunikationsverantwortliche unangenehme Post von der Künstlersozialkasse (KSK). Die nahezu unbekannte KSK fordert Geld, teilweise hohe Summen, von Unternehmen, die mit selbstständigen Kreativen zusammenarbeiten oder gearbeitet haben.
Die Verantwortlichen reagieren oft überrascht, Steuerberater und Anwälte
sehen sich teils auf diesem unbekannten Terrain überfordert. Viele Unternehmen
haben bis zum Rechnungseingang noch nie etwas von der KSK gehört, müssen aber in
den meisten Fällen dennoch zahlen – oft zu Kosten der Eigenen
Existenz.
Die ofischer communication GmbH, die Kölner
PR-Agentur und Spezialist für Emotionale Public Relations für
erklärungsbedürftige Themen™, bringt nun etwas Licht in das heftig diskutierte
Thema:
Wer oder was ist die KSK?
Die Künstlersozialversicherung mit Sitz in Wilhelmshaven entstand 1983. Sie ermöglicht es, selbstständigen Künstlern/Publizisten den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung zu erhalten und subventionieren diese. Die Kreativen müssen nur die Hälfte ihrer Beiträge an die Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung selbst tragen. Die andere Hälfte zahlt der Bund sowie Unternehmen, die autonome künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen. Die Anzahl der KSK-Versicherten steigt seit Jahren. Gleichzeitig sinkt die der gemeldeten, abgabepflichtigen Unternehmen. Jetzt fordern die Beamten Nachzahlungen. Doch viele Unternehmen sind gar nicht gemeldet, weil sie erst zu spät oder überhaupt nicht von der KSK erfahren haben.
"Natürlich müssen Unternehmen geltendes Recht befolgen. Aber politisch ist es doch sehr fragwürdig, dass mit der Künstlersozialversicherung ein Sonderstatus geschaffen wurde“, meint Dr. Ulrich Soénius, Mitglied der Geschäftsführung der IHK Köln und zuständig für den Kulturbereich. „Für Dienstleistungen anderer Freiberufler zahlen Unternehmen auch keine Zwangsabgabe zu deren Sozialversicherung."
Juristische Personen zahlen nicht
In die Künstlersozialkasse können Künstler und Publizisten eintreten, ebenso Fotografen, Schriftsteller und Journalisten. Unternehmen müssen Abgaben leisten, wenn sie einen solchen selbstständigen Kreativen beauftragen. Selbst dann, wenn dieser nicht in der KSK versichert ist. "Abgabepflichtige Unternehmer müssen an die KSK sogar monatliche Vorauszahlungen leisten", pointiert Oliver Fischer, Geschäftsführer von ofischer communication. "Zusätzlich ist jeder Auftraggeber verpflichtet, einmal im Jahr eigenständig alle gezahlten Kreativhonorare zu melden." Private Unternehmen und Betriebe sind ebenso abgabepflichtig wie öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten, Vereine und andere Personengemeinschaften. Der Abgabesatz für das Jahr 2006 beträgt 5,3 Prozent. Der Abgabesatz wird immer im Herbst von der KSK festgelegt. Einzige Ausnahme: Für Aufträge an juristische Personen des privaten Rechts (z. B. GmbH) oder öffentlichen Rechts (z. B. Stiftungen) werden keine Abgaben fällig.
Gesetzliche Meldepflicht und Bußgeld
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht zu KSK-relevanten Honoraren an Kreative. Wer diese nicht ernst nimmt und von der KSK aufgespürt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen.
„Die Unternehmer sollten sich freiwillig anmelden und die aufgeforderten Zahlungen leisten, denn auf Dauer können sie sich nicht entziehen, es wird sonst irgendwann nur noch problematischer“, rät Heinrich Bleicher-Nagelsmann von der Bundesverwaltung Kunst und Kultur Ver.di.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Wen die KSK aufspürt oder wer sich eigenständig anmeldet, muss rückwirkend
die Abgaben für die vergangenen fünf Kalenderjahre erstatten. Gerade kleine und
mittlere Unternehmen (KMUs), die sehr viel mit freien Kreativen arbeiten, sind
teilweise außer Stande die geforderten Abgaben aufzubringen. Einziger Ausweg:
die Insolvenz. So war es auch um ein Unternehmen aus Süddeutschland geschehen,
das Therapiemittel für Sprachtherapeuten entwickelt und produzierte. Obwohl dem
Unternehmer die KSK nicht bekannt war, musste er nachzahlen - mittlerweile
existiert das Unternehmen nicht mehr.
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